Koordinierungsgruppen zur Internetauswertung bei Europol
Cornelia Ernst hat der Kommission drei Fragen zu Koordinierungsgruppen zur Internetauswertung bei Europol gestellt:
„Im Europol-Aktionsplan für das Jahr 2015 zur Priorität „Cyberangriffe“ sind ist laut der deutschen Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/4585 vom 10.04.2015) die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe „Identifizierung von Cyberbedrohungen mit Auswirkung auf zwei oder mehr Mitgliedstaaten“ eingerichtet, die von Europol und Großbritannien geleitet wird. Dies ist insofern eigenartig, als die britische Regierung für einen ebensolchen Angriff auf den belgischen Provider Belgacom oder die EU-Kommission verantwortlich gemacht wird, Europol damals aber nicht mit Ermittlungen beauftragt wurde.
-
Welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz, von Europol und Eurojust sind an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt, und welches Ziel wird mit dem Vorhaben verfolgt?
-
Welche Behörden aus Deutschland, Griechenland und Spanien sowie von Europol sind an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt; welches Ziel wird mit dem Vorhaben verfolgt, und welche Art von „Plattformen“ ist überhaupt gemeint?
-
Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die EU-Kommission zur Urheberschaft der im Jahr 2013 bekannt gewordenen Cyberangriffe auf Belgacom oder Einrichtungen der Europäischen Union, und welche eigenen Ermittlungen bzw. Erkundigungen hat sie hierzu angestellt bzw. eingeholt?“
Dazu erhielt sie am 22. September 2015 von Herrn Avramopoulos im Namen der Kommission folgende Antwort:
„Der von der Frau Abgeordneten erwähnte operative Aktionsplan ist Teil des Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität. Im Rahmen des Politikzyklus sollen die größten kriminellen Bedrohungen für die EU bekämpft werden. Jeder Zyklus hat eine Dauer von vier Jahren und hat die Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit in bestimmten prioritären Kriminalitätsbereichen zum Ziel. Außerdem werden jährliche operative Aktionspläne erstellt, in denen ausführlicher festgehalten wird, welche konkreten Maßnahmen die Strafverfolgungsbehörden (einzeln oder gemeinsam) durchführen sollen. Um die Integrität der Maßnahmen zu wahren und den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, hat der Rat die operativen Aktionspläne mit dem Geheimhaltungsgrad „EU RESTRICTED“ versehen. Deshalb kann die Kommission keine weiteren Informationen bereitstellen.
Hinsichtlich Cyberangriffen auf die Kommissionsnetzwerke ist anzumerken, dass weiterhin großer Wert auf den wirksamen Schutz der IT-Netze gelegt wird. Der Kommission ist bewusst, dass verschiedene Nachrichtendienste ein Interesse an Kommissionsangelegenheiten haben und auf die Kommission gerichtete Überwachungsmaßnahmen ergreifen und dass sich daraus Bedrohungen ergeben, die möglicherweise ihre Infrastrukturen beeinträchtigen können. Solche Bedrohungen sind aber nicht neu, und es werden Vorkehrungen getroffen, um die Infrastrukturen entsprechend zu schützen.
Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist eine der drei Hauptprioritäten der europäischen Sicherheitsagenda, die am 28. April 2015 verabschiedet wurde.“
Frage und Antwort zum Download (pdf)