Verletzung der Grundrechte von Roma muss beendet werden - Druck auf die Regierungen ausüben! Pressemitteilung zur Anfrage an Rat und Kommission “Die EU gründet sich nach Artikel 2 EU-Vertrag auf Werte wie Wahrung der Menschenrechte von Personen, die einer Minderheit angehören, auf Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.
Jedoch werden die Grundrechte der Roma in vielen Mitgliedstaaten verletzt. Und Rat und Kommission hätten nach Art. 7 durchaus die Möglichkeit, gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, bei denen eine schwerwiegende Verletzung der Werte der EU vorliegt.” erklärt Cornelia Ernst, Mitglied im Ausschuss für Inneres im Europäischen Parlament.
“Worauf warten Rat und Kommission? Warum wird zugeschaut, wenn in einigen Mitgliedstaaten Roma nur auf “Sonderschulen” gehen dürfen, wenn es zu Ausschreitungen und Übergriffen z.B. in Tschechien und Bulgarien kommt? Es muss endlich Druck auf die Regierungen ausgeübt werden, um der Verletzung der Grundrechte Einhalt zu gebieten.”
Strasbourg, 16.11.2011
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