Mit diesem Thema fassen wir eines der wichtigsten Vorhaben der EU in 2011 und eine der für die EU-Bürger bedeutendsten Fragen an.
Ich hoffe, dass mit der heutigen Veranstaltung manche Frage geklärt und manche Sorge aufgehoben wird und mancher Mythos in das Reich der Legenden zurückverwiesen sein wird. Denn Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein wichtiges grundrecht der Menschen in der EU und muss wirklich allen Menschen, die hier leben zustehen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den ältesten Prinzipien der Zusammenarbeit in der EU.
In einer jüngsten Mitteilung der Kommission vom 13.7.2010 wurde sie noch einmal bekräftigt. Der Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist in Art. 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU geregelt. Nach der so genannten Freizügigkeitsrichtlinie 2005/36 und 38 haben EU-Bürger das Recht, sich frei in der EU zu bewegen und in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, dem sie angehören, arbeiten und leben zu können, ohne wegen ihrer Staatszugehörigkeit diskriminiert werden zu dürfen.

Nicht verwechseln dürfen wir dies mit der Dienstleistungsrichtlinie: Diese regelt das Recht der Unternehmen, Dienstleistungen in einem anderen Staat zu erbringen und zu diesem Zweck ihre Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Staat zu entsenden.

Nach jüngsten Eurostat-Daten Stand 2008 leben 2,3 % der EU-Bürger (11,3 Mio Bürger) in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem sie geboren sind. Die Zahl ist seit 2001 um 40% gestiegen. Nach einer Umfrage in der EU haben 17% der Befragten gesagt, sie würden gern in einem anderen EU-Staat arbeiten und leben.
Dieses verständliche Bedürfnis ist aber häufig mit Problemen verbunden, wie Wohnungssuche, Sprache, Familie, Anerkennung von Dienstzeiten im Ausland für Rente ff.

Arbeitnehmerfreizügigkeit heißt:
- jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu leben
- Familienangehörige dürfen das auch, sie erhalten das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie 5 Jahre in dem Aufnahmestaat gelebt haben
- Der Zugang zu einer Beschäftigung kann nicht von einer Aufenthaltserlaubnis abhängig gemacht werden
- Gleichbehandlung steuerlich, sozial wie Arbeitnehmer im Inland
- Anerkennung von Qualifikationen
- Soziale Sicherheit: völlige Gleichstellung ist problematisch, da das Gemeinschaftsrecht soziale Rechte nicht europaweit harmonisiert, aber es dürfen für den Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen
- Gleiche Behandlung im Hinblick auf die Ausübung gewerkschaftlicher und politischer Rechte

Ausnahmen: Für die 2004 und 2007 neu hinzugekommenen Mitgliedsstaaten (Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Zypern und später Bulgarien und Rumänien) gab es bislang Übergangsvorschriften, maximal 7 Jahre. Im Unterschied zur Arbeitnehmerfreiheit ist die Dienstleistungsfreiheit bisher für diese Länder weniger begrenzt (meist begrenzt für Baugewerbe, bestimmte Dienstleistungen)In Sachsen können bereits jetzt Hochschulabsolventen aus Polen und Tschechien ohne Vorrangprüfung arbeiten.
Die Übergangsregelungen umfassten drei Phasen und laufen zum 30.4. 2011 für die erstgenannten Länder aus, für Bulgarien und Rumänien zum 31.12.2011.

Ab 1. Mai 2011 darf nun jeder Bürger der erstgenannten Länder in anderen EU-Staaten arbeiten. Es gibt keine Vorrangprüfung mehr. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit Arbeitsvertrag in Sachsen, fallen unter das deutsche Arbeitsrecht, entsandte Arbeitnehmer unter das Arbeitsrecht ihres Herkunftslandes, Leiharbeiter sind vergleichbare Arbeitnehmer ggf. mit abweichenden Tarifverträgen. Daher ist Leiharbeit die von Niedriglohn am meisten bedrohte Branche.

Was hat Sachsen zu erwarten? Kommen jetzt Ströme von Arbeitssuchenden nach Sachsen?

Über Zahlen spekulieren ist eher abenteuerlich. Viele Arbeitnehmer werden Sachsen auch als Transitland nutzen, weil die Löhne hier so gering sind und diese nicht ausreichen, um die Familien im Ursprungsland versorgen zu können bzw. um sich einen Umzug erlauben zu können. Ängste vor einer “Überschwemmung des Arbeitsmarktes” dürften eher unbegründet sein. Nicht vergessen werden darf:
Auch jetzt arbeiten bereits viele EU-Bürger in Sachsen, meist als Saisonarbeiter, als Wanderarbeitnehmer, oder als angeworbene Fachkräfte. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet aber, dass es keinerlei Beschränkungen auf Grund anderer Staatsangehörigkeit geben darf. Was zählt ist Qualifikation und berufliche Fähigkeit.

Wie steht die Linke zu diesen Fragen?

1.Wir begrüßen sehr wohl den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Freiheit, sich innerhalb der EU ohne Einschränkungen niederzulassen ist ein elementares Grundrecht. Uns geht es um die Gleichstellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt der in- und ausländischen innerhalb der EU. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.

2.Wir werfen der Bundesregierung aber vor, dass sie bisher nichts Substantielles unternommen hat, um die Menschen in unserem Land, speziell im Osten, auf die Arbeitsmarktöffnung vorzubereiten, so dass Mythen über Arbeitnehmerschwemmen aus den neu hinzukommenden Staaten blühen können.

3.Um zu verhindern, dass die Löhne weiter sinken, muss dringend eine gesetzliche Regelung gegen Lohndumping eingeführt werden. Ohne einen gesetzlich geregelten Mindestlohn ist das nicht zu machen.

4.Dringend sind Regelungen zur Zeitarbeit notwendig, um das Lohndumping zu begrenzen. Es darf keinen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne geben. Dafür hat die Bundesrepublik nichts gemacht. Erst jetzt fordert die Bundesarbeitsministerin von der Leyen für Zeitarbeit einen Mindestlohn.

5.Wichtig sind auch wirksame Kontrollen der Einhaltung der Arbeitsbedingungen, um schlechte Löhne und miserable Arbeitsbedingungen zu verhindern.

6.Was auch unerlässlich ist, sind für alle EU-Bürger leichte und verständliche Informationszugänge über die kommenden Regelungen.

Auch deshalb finden solche Veranstaltungen wie heute statt. Ich wünsche mir eine fruchtbare und sachliche Diskussion dieser Themen, die für uns alle von zentraler Bedeutung sind.

(Beitrag im Rahmen der Podiumsdiskussion zum Thema “Arbeitnehmerfreizügigkeit” am 1.10.2010 in Bautzen)