Gut ist, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) der Bundesregierung die gelbe Karte gezeigt und sie an die Rolle des demokratisch gewählten Bundestages erinnert hat. Kommentar von Jürgen Klute, MdEP

Die BVG-Entscheidung zu Fiskalpakt und ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus, Teil des „Euro-Rettungsschirms“) wirft aber auch kräftige Schatten.
Aus europäischer Sicht wird die bestehende politische und ökonomische Vormachtstellung der BRD im Krisenmanagement weiter verfestigt. Mit der dem Bundestag nun zugesprochenen Zustimmungskompetenz hat die BRD eine privilegierte Kontrollfunktion über das Krisenmanagement erhalten, dem sich die anderen EU-Mitgliedsstaaten beugen müssen, wenn sie ein Veto aus Deutschland vermeiden wollen. Denn was aus deutscher Sicht nicht sinnvoll und was den WählerInnen in Deutschland nicht vermittelbar ist, dürfte im Bedarfsfall wohl kaum die Zustimmung des Bundestages erhalten. Die Interessen und Sichtweisen anderer EU-Mitgliedsstaaten können damit kaum noch auf gleicher Augenhöhe in die politischen Aushandlungsprozesse auf EU-Ebene eingebracht werden.

Zu mehr Demokratie hätte geführt, wenn das BVG das Europäische Parlament (EP) in seine Betrachtungen einbezogen und eine Mitentscheidungsrolle des EP über ESM und Fiskalpakt zur Bedingung gemacht hätte. Kritisch ist zu sehen, dass das BVG eine Bankenlizenz für den ESM ausgeschlossen hat. Eine Bankenlizenz für den ESM wäre ein kurzfristig praktikabler Weg gewesen, die entscheidende Fehlkonstruktion der EZB auszusetzen: Nämlich das Verbot der direkten Staatsfinanzierung. Dadurch werden die Euro-Staaten den Märkten ausgeliefert und der Möglichkeit beraubt, sich gegen Spekulationen zur Wehr zu setzen. Die Möglichkeit einer direkten Staatsfinanzierung durch die Zentralbank bedeute eine Garantie der Rückzahlung der Staatsschulden. Spekulationen auf eine Staatspleite werden damit sinnlos. Nur so kann die Politik ihre Handlungsfähigkeit gegenüber den Finanzmärkten zurückgewinnen.

Das Verbot einer direkten Staatsfianzierung durch die EZB ist eines der zentralen neoliberalen Konstruktionselemente der Eurozone, die dringend korrigiert werden müssen. Um aus der Krise herauszukommen und Spekulationen gegen Euro-Länder zukünftig zu unterbinden, muss der EZB die direkte Staatsfinanzierung erlaubt werden.

Eigentlicher Gegenstand der BVG-Entscheidung war der Fiskalpakt. Das BVG hat ihn nicht gekippt. Selbst wenn man anders entschieden hätte, hätte das keine praktischen Auswirkungen gehabt. Denn der Fiskalpakt ist eine Doppelung eines Teils der Ende 2011 in Kraft getretenen Economic-Governance-Gesetzgebung der EU in Form eines zwischenstaatlichen Vertrages. Den Fiskalpakt zu stoppen ist nötig, aber keineswegs ausreichend. Die Linke im Europaparlament hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die europarechtliche Vereinbarkeit des Fiskalpakts, der kein EU-Recht ist, untersuchen soll. Wichtiger aber ist es, sich mit der Economic-Governance-Gesetzgebung zu korrigieren.