Am 22. Oktober 2013 geriet eine Abstimmung im Europaparlament zu den Themen legaler Schwangerschaftsabbruch und verpflichtender Sexualkundeunterricht zum Debakel.

Der Estrela-Bericht “Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte” entzündete in Deutschland eine heftige Diskussion zwischen Abtreibungsgegnern und Befürwortern des legalen Schwangerschaftsabbruchs. In der Woche vor der Abstimmung erhielten die deutschen Abgeordneten jeden Tag ca. 500 E-Mails, in denen sie aufgefordert wurden, dem Bericht nicht zuzustimmen, da er den Schwangerschaftsabbruch legalisieren und zudem den Sexualkundeunterricht verpflichtend einführen wolle.

Nach unseren Recherchen wurde die E-Mail-Kampagne von der Europäischen Bürgerinitiative “Einer von uns” und der “Zivilen Koalition” unterstützt, die starke Nähe zur Alternative für Deutschland (AfD) aufweisen. Die Kampagne hatte Erfolg: Eine Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte dafür, den Bericht zurück in den Frauenausschuss zu überweisen.

Der Estrela-Bericht hätte, wenn er mit Mehrheit angenommen worden wäre, keine bindende Wirkung für die Mitgliedstaaten gehabt, doch er legt den Finger in die Wunde bei den wichtigen Themen Sexualkundeunterricht und Schwangerschaftsabbruch. Diese Dinge sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. So gibt es Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern, Italien, Litauen, Polen, Rumänien und Großbritannien), wo der Sexualkundeunterricht für die Schüler nicht Pflicht ist bzw. von so schlechter Qualität, dass die Zahl der Teenagerschwangerschaften weit über dem europäischen Durchschnitt liegt. So hat Großbritannien die höchste Rate an Teenagerschwangerschaften in Westeuropa. In Irland und Italien verfügt die katholische Kirche über so großen Einfluss, dass Eltern ihre Kinder von dem Unterricht abziehen können bzw. der Sexualkundeunterricht überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist.

In fast allen Mitgliedstaaten der EU ist der Schwangerschaftsabbruch legal oder zumindest straffrei. Nur in Polen, Irland und Malta ist die Situation für die Frauen wesentlich schwieriger. Trotzdem gibt es in einigen Mitgliedstaaten die Tendenz, dass ihnen in der Praxis die Rechte verwehrt werden, die ihnen der Gesetzgeber einräumt. So hatte in Polen der “Fall Agata” Schlagzeilen gemacht, als einem vergewaltigten Mädchen die Abtreibung verwehrt wurde, obwohl das Gesetz dies erlaubt. 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Polen als Staat Agata grausam behandelt und erniedrigt hatte. In Deutschland entbrannte eine heftige Diskussion, als einer möglicherweise vergewaltigten Frau in zwei katholischen Krankenhäusern die Untersuchung versagt wurde, weil dies die Gabe der “Pille danach” und eventuell einen Schwangerschaftsabbruch nach sich ziehen könnte.

Weltweite Erfahrungen zeigen, dass ein repressives Abtreibungsrecht niemals die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche senkt, sondern nur die Gesundheit der Frauen gefährdet.Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die konservativen Kräfte in der EU bei diesen für die Gleichberechtigung von Frauen so wichtigen Fragen keine Überhand gewinnen.

Dr.Cornelia Ernst, Manuela Kropp in DIE LINKE Dresden, November 2013