Das Europaparlament hat heute unter dem Titel “Die Lage in Ungarn” jüngste Äußerungen von Premierminister Viktor Orban zur Einführung der Todesstrafe diskutiert.
Orban hatte gefordert, die Frage, ob ein EU-Land die Todesstrafe einführen darf, vollständig von den Zuständigkeiten der EU zu trennen. Die Todesstrafe ist mit Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar. Wenn der Regierungschef eines EU-Mitgliedsstaates über die Einführung der Todesstrafe schwadroniert, ist dies nicht zu akzeptieren. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und UN-Konventionen verpflichten alle EU-Staaten darauf, die Todesstrafe nie wieder einzuführen. Die Todesstrafe ist mit der Mitgliedschaft in der EU unvereinbar und muss es auch bleiben. Weiterlesen »






